AGB


Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

I. Allgemeines

  • 1. Die nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-, Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufern) unserer Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
  • 2. Unter einem “Verbraucher” im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist gem. §13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
  • 3. Ein “Unternehmer” ist gem. §14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Angebot und Vertragsabschluss

1. Unsere schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preis-, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend. Die Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten uns nicht zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter übernehmen wir keine Gewähr.

2. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine schriftliche Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische Aufträge oder Aufträge per Fax nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers an.

3. Abbildungen, angegebene Maße und Gewichte in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu betrachten. Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die die Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln, Rechnungen und sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und gegebenenfalls Nachbelastung und/oder Gutschriftserteilung ohne vorherige Benachrichtigung vorzunehmen.

4. Soweit in unseren Katalogen bzw. unseren Preislisten für bestimmte Teile besondere Verpackungseinheiten vorgesehen sind, können diese Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in ganzzahligen Vielfachen derselben geliefert bzw. zurückgenommen werden.

 

III. Lieferung

1. Die Angaben über Lieferzeiten gelten als annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

2. Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend, sofern sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Im Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen des §326 BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.; ein Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn, daß unsererseits zumindest grob fahrlässiges Verhalten vorgelegen hat.

3. Höhere Gewalt und besondere Ereignisse, die eine reibungslose Abwicklung des Auftrages infrage stellen können, sowie unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel, berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Besteller hieraus Ansprüche erwachsen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.

 

IV Versand und Verpackung

1. Der Versand der Waren erfolgt ab unseren Lägern auf unsere Gefahr und Kosten. Wir berechnen pro Anlieferungstag einen anteiligen Kostensatz. Änderungen des Kostensatzes werden von uns rechtzeitig unseren Kunden mitgeteilt.

2. Die Versandart steht in unserem Ermessen. Soweit der Besteller andere Versandarten bestimmt, gehen die Kosten zu seinen Lasten. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.

3. Im Interesse des Käufers ist folgendes zu beachten:                                                                                                                                                                 Sendungen, die bei Ankunft die geringsten Spuren einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn oder Post zu beantragen. Bis dahin muß die Sendung unausgepackt bleiben. Bei Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur, Fuhrunternehmer usw. zur Schadensfeststellung zu veranlassen.

4. Die Rücknahme von Verpackungsmaterialien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

V. Preise

1. Die angegebenen Preise gelten ab Lager ausschließlich Verpackung. Die Preise sind freibleibend, und verstehen sich in Euro, sofern bei Auslandsaufträgen keine anders lautende Vereinbarung getroffen worden ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten, diese wird zusätzlich berechnet.

2. Preisänderungen ohne vorherige Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Bei Preis- oder Währungsänderungen werden die am Tag des Eingangs des Auftrags gültigen Preise in Anrechnung gebracht. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern sowohl auf den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen bleiben dem Verkäufer vorbehalten.

 

VI. Beanstandung und Gewährleistung/sonstige Haftung

1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns eingehen. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt.

2. Wir leisten Gewähr für die einwandfreie Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für zugesicherte Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik; Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen, berechtigen nicht zu einer Beanstandung.

3. Die Gewährleistungspflichten betragen für unsere Erzeugnisse gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung. Hat der Hersteller längere Gewährleistungsfristen uns gegenüber zugesagt, so geben wir die längeren Gewährleistungsfristen an unsere Kunden weiter. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungspflicht ein Jahr, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt.

4. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt im übrigen auch nicht für den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

 

VII. Unternehmerrückgriff bei Verkauf an gewerbliche Wiederverkäufer

  • 1. Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste, so kann der Käufer vom Verkäufer seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne Fristsetzung geltend machen.
  • 2. Der Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.
  • 3. Der Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf Schadenersatz.

VIII.Warenrücknahme

1. Zurückzunehmende Ware muß sich in verkaufsfähigem Zustand befinden, d.h. die Verpackung ist einwandfrei, nicht beschrieben und nicht ausgezeichnet.

2. Berechtigte und abgestimmte Warenrücknahmen innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung mit Lieferschein bzw. Rechnungskopie unter Angabe des Rücknahmegrundes erfolgen ohne Kosten. Ausgenommen sind Warenlieferungen, die auf Anforderungen des Kunden per Express bzw. Nachtversand beschafft wurden.

3. Bei abgestimmten Warenrücknahmen nach Ablauf der 14 Tagesfrist mit Lieferschein/Rechnungskopie bzw. ohne Lieferschein werden Rücknahme-Kosten in Höhe von 10% des Nettowertes in Ansatz gebracht.

4. Warenrücknahmen ohne Abstimmung mit unseren Verkaufsmitarbeitern und/oder ohne Lieferschein- bzw. Rechnungskopien sind im Einzelfall nach Entscheidung der Verkaufsleitung rücknahmefähig, werden jedoch mit 20% Rücknahmekosten belegt.

5. Warenrücknahmen von Hella und Herth-Buss-Erzeugnissen sind generell nicht möglich.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die Waren werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedung unserer sämtlichen, auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel und Schecks führen erst durch ihre Einlösung zur Befriedung unserer Ansprüche.

2. Dem Käufer ist die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf nur gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen. Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der Käufer tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden Forderungen sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine Aufstellung der auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von der Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen, solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.

3. Der Käufer kann an der Ware durch Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörigen Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zu.

4. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. Kommt es bei der Ermittlung der Höhe der Sicherheiten auf den Warenwert an, so ist dabei der Einkaufspreis der Waren zugrunde zu legen.

 

X. Zahlungen und Zahlungsbedingungen

1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Nicht skontierfähig sind Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden, sowie Berechnungen von Austauschpunkten und Versandkosten. Reparaturrechnungen sind rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.

2. Bei ersten Lieferungen behalten wir uns Versendung gegen Vorauskasse vor, es sei denn, daß uns befriedigende Referenzen mit der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen Forderungen sämtlichst beglichen worden sind. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe unseres zu diesem Zeitpunkt gültigen Kontokorrentzinssatzes, jedoch mindestens in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen.

3. Zahlungen werden stets auf die älteste fällige Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst nach deren Gutschrift als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter dem Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen. Diskontspesen gehen stets zu Lasten des Käufers.

4. Zahlungsverzug oder Gefährdung unserer Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers berechtigen uns, unsere gesamten Forderungen - unabhängig von der Laufzeit etwaiger Wechsel - sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen Fällen sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.

5. Unsere Außendienstmitarbeiter (Vertreter) und Auslieferungsfahrer sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit besonderer Vollmacht berechtigt.

6. Nimmt der Käufer die Ware nicht ab oder kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des Auftragswertes zu verlangen.

 

XI. Einredebeschränkungen, Abholungsanspruch

1. Soweit nicht in diesen Vertragsbedingungen etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers, insbesondere auch solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei Vertragsabschluß ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

2. Ansprüche aller Art können uns gegenüber durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung nicht geltend gemacht werden, es sei denn, daß diese Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unbestritten sind.

3. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Eigentums-Vorbehaltsware herauszuverlangen und durch Beauftragte abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt nicht als Vertragsrücktritt. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

 

XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bonn. Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks. Wir sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anzurufen.

2. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen Firmen oder Lieferung in das Ausland.

 

XIII. Schlussbestimmungen

1. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.

2. Abänderungen oder Ergänzungen zu diesen Bedingungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.

Bonn, Juni 2002 Hüller & Brunn GmbH & Co. KG