
Allgemeine
Verkaufs-, Lieferungs-
und
Zahlungsbedingungen
I. Allgemeines
- 1. Die
nachstehend aufgeführten Vertragsbedingungen gelten für alle Kauf-,
Tausch- und ähnliche Verträge, die mit den Abnehmern (Käufern) unserer
Waren abgeschlossen werden. Davon abweichende Bedingungen des Käufers
binden uns nur, soweit wir sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt
haben oder soweit sie zwingendem Recht entsprechen.
- 2.
Unter einem “Verbraucher” im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist
gem. §13 BGB jede natürliche Person zu verstehen, die ein
Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- 3. Ein
“Unternehmer” ist gem. §14 BGB eine natürliche oder juristische Person
oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere schriftlichen Angebote
sind
hinsichtlich Preis-, Liefertermin und sonstigem Inhalt freibleibend.
Die
Zusendung unserer Preislisten, Kataloge, Prospekte usw. verpflichten
uns nicht
zur Lieferung. Für mündlich erteilte Auskünfte unserer Mitarbeiter
übernehmen
wir keine Gewähr.
2. Aufträge gelten als angenommen,
wenn sie
schriftlich bestätigt oder ausgeführt worden sind. Erfolgt keine
schriftliche
Bestätigung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Telefonische
Aufträge oder Aufträge per Fax nehmen wir nur auf Gefahr des Käufers
an.
3. Abbildungen, angegebene Maße und
Gewichte
in unseren Katalogen und Prospekten sind immer nur als annähernd zu
betrachten.
Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen, insbesondere solche, die
die
Verwendbarkeit nicht beeinträchtigen, bleiben ohne vorherige Mitteilung
vorbehalten, ebenso die Verwendung anderer Werkstoffe. Bei Irrtümern im
Katalog, Preislisten, Prospekten, Angeboten, Auftragszetteln,
Rechnungen und
sonstigen Erklärungen sind wir berechtigt, Richtigstellung und
gegebenenfalls
Nachbelastung und/oder Gutschriftserteilung ohne vorherige
Benachrichtigung
vorzunehmen.
4. Soweit in unseren Katalogen bzw.
unseren
Preislisten für bestimmte Teile besondere Verpackungseinheiten
vorgesehen sind,
können diese Teile nur in der angegebenen Liefermenge oder in
ganzzahligen
Vielfachen derselben geliefert bzw. zurückgenommen werden.
III. Lieferung
1. Die Angaben über Lieferzeiten
gelten als
annähernd vereinbart. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
2. Wir sind bemüht, angegebene
Lieferfristen
einzuhalten, jedoch sind Angaben über Lieferfristen freibleibend,
sofern sie
von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet
werden. Im
Falle der Verbindlichkeit hat der Besteller unter den Voraussetzungen
des §326
BGB das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.; ein Schadensersatzanspruch
ist
ausgeschlossen, es sei denn, daß unsererseits zumindest grob
fahrlässiges
Verhalten vorgelegen hat.
3. Höhere Gewalt und besondere
Ereignisse, die
eine reibungslose Abwicklung des Auftrages infrage stellen können,
sowie
unverschuldete Unmöglichkeiten bei uns oder unseren Lieferanten,
insbesondere
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe oder Werkstoffmangel,
berechtigen uns, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten oder
die
Lieferung hinauszuschieben, ohne daß dem Besteller hieraus Ansprüche
erwachsen.
Dies gilt auch dann, wenn die genannten Ereignisse zu einem Zeitpunkt
eintreten, in dem wir uns im Verzug befinden.
IV Versand und Verpackung
1. Der Versand der Waren erfolgt ab
unseren
Lägern auf unsere Gefahr und Kosten. Wir berechnen pro Anlieferungstag
einen
anteiligen Kostensatz. Änderungen des Kostensatzes werden von uns
rechtzeitig
unseren Kunden mitgeteilt.
2. Die Versandart steht in unserem
Ermessen.
Soweit der Besteller andere Versandarten bestimmt, gehen die Kosten zu
seinen
Lasten. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für billigsten Versand.
3. Im Interesse des Käufers ist
folgendes zu
beachten:
Sendungen, die bei Ankunft die geringsten
Spuren
einer Beraubung oder Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in
Empfang
genommen werden. Es ist sofort eine amtliche Feststellung bei der Bahn
oder
Post zu beantragen. Bis dahin muß die Sendung unausgepackt bleiben. Bei
Lastwagentransporten ist der entsprechende Spediteur, Fuhrunternehmer
usw. zur
Schadensfeststellung zu veranlassen.
4. Die Rücknahme von
Verpackungsmaterialien
richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
V. Preise
1. Die angegebenen Preise gelten ab
Lager
ausschließlich Verpackung. Die Preise sind freibleibend, und verstehen
sich in
Euro, sofern bei Auslandsaufträgen keine anders lautende Vereinbarung
getroffen
worden ist. In unseren Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten,
diese
wird zusätzlich berechnet.
2. Preisänderungen ohne vorherige
Benachrichtigung des Käufers bleiben vorbehalten. Bei Preis- oder
Währungsänderungen werden die am Tag des Eingangs des Auftrags gültigen
Preise
in Anrechnung gebracht. Preisberichtigungen aufgrund von Irrtümern
sowohl auf
den Rechnungen als auch auf den Lieferscheinen bleiben dem Verkäufer
vorbehalten.
VI. Beanstandung und
Gewährleistung/sonstige Haftung
1. Beanstandungen wegen
unvollständiger oder
unrichtiger Lieferung oder Rügen wegen erkennbarer Mängel müssen
unverzüglich,
spätestens jedoch 10 Tage nach Empfang der Ware, schriftlich bei uns
eingehen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung solcher Beanstandungen oder
Mängelrügen gilt
die Lieferung als genehmigt.
2. Wir leisten Gewähr für die
einwandfreie
Beschaffenheit der von uns gelieferten Teile, insbesondere für
zugesicherte
Eigenschaften und für Fehlerfreiheit entsprechend dem jeweiligen Stand
der
Technik; Änderungen in Konstruktion oder Ausführung, die wir oder
unsere
Zulieferer nach Vertragsabschluß allgemein vornehmen, berechtigen nicht
zu
einer Beanstandung.
3. Die Gewährleistungspflichten
betragen für
unsere Erzeugnisse gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber
Unternehmern
ein Jahr ab Lieferung. Hat der Hersteller längere
Gewährleistungsfristen uns
gegenüber zugesagt, so geben wir die längeren Gewährleistungsfristen an
unsere
Kunden weiter. Bei gebrauchten Waren beträgt die Gewährleistungspflicht
ein
Jahr, wenn es sich bei dem Käufer um einen Verbraucher handelt.
4. Darüber hinausgehende Ansprüche,
insbesondere Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz oder Ersatz
vergeblicher Aufwendungen sind grundsätzlich ausgeschlossen, es sei
denn, der
Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung
des Unternehmers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht für
Schäden aus
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Sie gilt im
übrigen
auch nicht für den voraussehbaren, vertragstypischen Schaden im Fall
der
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
VII. Unternehmerrückgriff bei
Verkauf an
gewerbliche Wiederverkäufer
- 1.
Wenn der Käufer die verkaufte Sache im Rahmen seines gewerblichen
Betriebes an einen Verbraucher weiterverkauft und diese Sache als Folge
ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen oder den Kaufpreis mindern musste,
so kann der Käufer vom Verkäufer seine Sachmangelhaftungsansprüche ohne
Fristsetzung geltend machen.
- 2. Der
Käufer kann zudem Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im
Verhältnis zum Verbraucher zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher
geltend gemachte Mangel bereits beim Übergang der Gefahr auf den Käufer
vorhanden war. Aufwendungen sind insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten.
- 3. Der
Käufer hat im Rahmen dieses Unternehmerrückgriffs keinen Anspruch auf
Schadenersatz.
VIII.Warenrücknahme
1. Zurückzunehmende Ware muß sich in
verkaufsfähigem Zustand befinden, d.h. die Verpackung ist einwandfrei,
nicht
beschrieben und nicht ausgezeichnet.
2. Berechtigte und abgestimmte
Warenrücknahmen
innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung mit Lieferschein bzw.
Rechnungskopie
unter Angabe des Rücknahmegrundes erfolgen ohne Kosten. Ausgenommen
sind
Warenlieferungen, die auf Anforderungen des Kunden per Express bzw.
Nachtversand beschafft wurden.
3. Bei abgestimmten Warenrücknahmen
nach
Ablauf der 14 Tagesfrist mit Lieferschein/Rechnungskopie bzw. ohne
Lieferschein
werden Rücknahme-Kosten in Höhe von 10% des Nettowertes in Ansatz
gebracht.
4. Warenrücknahmen ohne Abstimmung
mit unseren
Verkaufsmitarbeitern und/oder ohne Lieferschein- bzw. Rechnungskopien
sind im
Einzelfall nach Entscheidung der Verkaufsleitung rücknahmefähig, werden
jedoch
mit 20% Rücknahmekosten belegt.
5. Warenrücknahmen von Hella und
Herth-Buss-Erzeugnissen sind generell nicht möglich.
IX. Eigentumsvorbehalt
1. Die Waren werden unter
Eigentumsvorbehalt
geliefert. Sie bleiben bis zur vollständigen Befriedung unserer
sämtlichen,
auch der künftig entstehenden Forderungen, aus der Geschäftsverbindung
unser
Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom
Käufer
bezeichnete Warenlieferungen bezahlt ist. Wechsel und Schecks führen
erst durch
ihre Einlösung zur Befriedung unserer Ansprüche.
2. Dem Käufer ist die
Weiterveräußerung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang
gestattet. Die Gestattung ist widerruflich. Die Weiterveräußerung darf
nur
gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt erfolgen.
Sicherungsübereignungen, Verpfändungen und andere unsere Rechte
beeinträchtigenden Verfügungen sind dem Käufer nicht gestattet. Der
Käufer
tritt hiermit alle ihm aus einer Weiterveräußerung oder aus einem
sonstigen
Rechtsgrund hinsichtlich der Ware jetzt oder später zustehenden
Forderungen
sicherungshalber an uns ab. Auf Verlangen hat er jederzeit eine
Aufstellung der
auf uns übergegangenen Forderungen zu übersenden und den Schuldner von
der
Abtretung zu benachrichtigen. Er ist jedoch ermächtigt, die an uns
abgetretenen
Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen
nachkommt. Die eingezogenen Beträge sind unverzüglich an uns
abzuführen,
solange uns fällige Forderungen gegen den Käufer zustehen.
3. Der Käufer kann an der Ware durch
Verarbeitung zu einer neuen Sache kein Eigentum erwerben. Eine etwaige
Be- oder
Verarbeitung erfolgt unentgeltlich für uns. Bei Verarbeitung mit
anderen, uns
nicht gehörigen Waren, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zu.
4. Wir verpflichten uns, die uns
zustehenden
Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr
Wert die
zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um
mehr als
20% übersteigt. Kommt es bei der Ermittlung der Höhe der Sicherheiten
auf den
Warenwert an, so ist dabei der Einkaufspreis der Waren zugrunde zu
legen.
X. Zahlungen und
Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind zahlbar zu
den auf
den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Nicht skontierfähig sind
Beträge, die durch Verrechnung mit Gutschriften ausgeglichen werden,
sowie
Berechnungen von Austauschpunkten und Versandkosten.
Reparaturrechnungen sind
rein netto ohne jeden Abzug zahlbar.
2. Bei ersten Lieferungen behalten
wir uns
Versendung gegen Vorauskasse vor, es sei denn, daß uns befriedigende
Referenzen
mit der Bestellung übermittelt werden. Zu Skontoabzügen ist der Käufer
nur dann
berechtigt, wenn im Zeitpunkt der Skontierung unsere sonstigen
Forderungen
sämtlichst beglichen worden sind. Bei Zahlungsverzug sind wir
berechtigt,
Zinsen in Höhe unseres zu diesem Zeitpunkt gültigen
Kontokorrentzinssatzes,
jedoch mindestens in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz in Rechnung zu
stellen.
3. Zahlungen werden stets auf die
älteste
fällige Rechnung verrechnet. Scheckzahlungen gelten erst nach deren
Gutschrift
als bewirkt. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und unter
dem
Vorbehalt der Diskontierung zahlungshalber angenommen. Diskontspesen
gehen
stets zu Lasten des Käufers.
4. Zahlungsverzug oder Gefährdung
unserer
Forderungen durch Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Käufers
berechtigen
uns, unsere gesamten Forderungen - unabhängig von der Laufzeit etwaiger
Wechsel
- sofort fällig zu stellen oder Sicherheiten zu verlangen. In diesen
Fällen
sind wir ferner berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.
5. Unsere Außendienstmitarbeiter
(Vertreter)
und Auslieferungsfahrer sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur mit
besonderer
Vollmacht berechtigt.
6. Nimmt der Käufer die Ware nicht
ab oder
kann die Lieferung aus sonstigen von ihm zu vertretenden Gründen nicht
durchgeführt werden, sind wir berechtigt, unter Befreiung von unserer
Lieferverpflichtung eine Entschädigung in Höhe von 1/3 des
Auftragswertes zu
verlangen.
XI. Einredebeschränkungen,
Abholungsanspruch
1. Soweit nicht in diesen
Vertragsbedingungen
etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Käufers,
insbesondere auch
solche wegen positiver Vertragsverletzung und Verschuldens bei
Vertragsabschluß
ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
2. Ansprüche aller Art können uns
gegenüber
durch Einrede, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Wandlung und Minderung
nicht
geltend gemacht werden, es sei denn, daß diese Gegenansprüche
rechtskräftig
festgestellt worden sind oder unbestritten sind.
3. Gerät der Käufer in
Zahlungsverzug, sind
wir berechtigt, unsere Eigentums-Vorbehaltsware herauszuverlangen und
durch
Beauftragte abholen zu lassen. Dabei entstehende Kosten gehen zu Lasten
des
Käufers. Rücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch uns gilt
nicht als
Vertragsrücktritt. Bei Pfändungen von Eigentumsvorbehaltsware oder
sonstigen
Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
XII. Erfüllungsort und
Gerichtsstand
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Bonn.
Dieser Gerichtsstand gilt auch für Ansprüche aus Wechseln oder Schecks.
Wir
sind jedoch berechtigt, auch ein anderes zuständiges Gericht in und
außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland anzurufen.
2. Es gilt ausschließlich das Recht
der
Bundesrepublik Deutschland, auch bei Geschäften mit ausländischen
Firmen oder
Lieferung in das Ausland.
XIII. Schlussbestimmungen
1. Die Unwirksamkeit oder
Nichtigkeit einer
der vorgenannten Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen
nicht. Ist eine Bestimmung dieser Vertragsbedingungen unwirksam, so ist
diese
durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen
Zweck der
unwirksamen Bestimmung am besten gerecht wird.
2. Abänderungen oder Ergänzungen zu
diesen
Bedingungen, die zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden,
sind in
diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
Bonn, Juni 2002 Hüller & Brunn GmbH & Co. KG









